Produktsicherheit gemäß CLP – Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter
Die Produktsicherheit chemischer Stoffe und Gemische basiert in der EU auf der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging). Sie regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Substanzen nach dem international anerkannten GHS-System (Global Harmonisiertes System der Vereinten Nationen).
Was ist CLP?
Die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) ist seit Januar 2009 verbindlich. Ziel ist es, durch eine einheitliche Kennzeichnung und Einstufung sicherzustellen, dass Gefahren von Chemikalien für alle Beteiligten – insbesondere Arbeitnehmer und Verbraucher – transparent und verständlich kommuniziert werden.
Bevor Stoffe oder Gemische in Verkehr gebracht werden, sind Hersteller und Importeure gesetzlich verpflichtet, deren Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt zu bewerten. Auf Grundlage dieser Bewertung erfolgt eine eindeutige Kennzeichnung mit Piktogrammen, Gefahrenhinweisen (H-Sätze), Sicherheitshinweisen (P-Sätze) und ergänzenden Informationen.
Sicherheitsdatenblätter (SDB) – Zentrales Instrument der Produktsicherheit
Sicherheitsdatenblätter sind das zentrale Kommunikationsmittel für den sicheren Umgang mit chemischen Produkten entlang der gesamten Lieferkette. Sie stellen sicher, dass alle relevanten Informationen zu einem Stoff oder Gemisch vollständig, korrekt und normgerecht bereitgestellt werden.
Ein Sicherheitsdatenblatt umfasst unter anderem Angaben zu:
- Physikalisch-chemischen Eigenschaften
- Gesundheits- und Umweltgefahren
- Sicherer Handhabung, Lagerung und Transport
- Erste-Hilfe- und Brandschutzmaßnahmen
- Expositionsgrenzwerten und Schutzmaßnahmen
Messer nutzt eine von der European Industrial Gases Association (EIGA) validierte Softwarelösung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP. Dadurch wird sichergestellt, dass alle SDBs den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen – sowohl inhaltlich als auch formal.
Einheitliche Kennzeichnung nach CLP
Durch die Anwendung der CLP-Vorgaben wird die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in der gesamten EU harmonisiert. Typische Elemente einer CLP-konformen Kennzeichnung sind:
- Signalwörter wie z. B. „Achtung“ oder „Gefahr“
- Gefahrensymbole (Piktogramme gemäß GHS)
- H-Sätze (Hazard Statements) zur Beschreibung der Gefahren
- P-Sätze (Precautionary Statements) zur Festlegung von Schutzmaßnahmen
- Produktidentifikation und Herstellerangaben
Die korrekte Kennzeichnung und Bereitstellung vollständiger Sicherheitsdatenblätter trägt entscheidend zur Umsetzung von Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen bei.
Fazit
Die CLP-Verordnung, die korrekte Kennzeichnung chemischer Produkte sowie die Bereitstellung normgerechter Sicherheitsdatenblätter sind essenzielle Bausteine einer gesetzeskonformen und sicheren Chemikalienverwendung. Unternehmen, die mit chemischen Stoffen und Gemischen umgehen, tragen eine hohe Verantwortung – für ihre Mitarbeitenden, ihre Kunden und die Umwelt.
